Müssen an der Betriebsstätte nicht die Bescheinigungen nach §43 IfSG aufbewahrt werden? Müssen d…

Ulrich Kelber (UlrichKelber@twitter.com)2020-06-20 20:38:21:

Müssen an der Betriebsstätte nicht die Bescheinigungen nach §43 IfSG aufbewahrt werden? Müssen diese nicht eine Adresse enthalten? Dürfen die nicht höchstens drei Monate alt sein? Das sieht nach einer ganz durchschaubaren Schutzbehauptung aus

https://twitter.com/Peter_Schaar/status/1274401533023735808

[‚loma]

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