Große Koalition muss sich für Uploadfilter rechtfertigen
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Privatpersonen (d.h. nicht-kommerzielle Nutzer) sollen urheberrechtlich geschützte Inhalte nur unter bestimmten Voraussetzungen hochladen können, ohne dass diese automatisch gesperrt werden können: Erlaubt wären Video- und Audioschnipsel bis 15 Sekunden Länge, Texte bis 160 Zeichen Länge und Grafiken bis 125 Kilobyte Größe. Außerdem darf der Upload nur zur Hälfte aus diesem Material bestehen. Ein 15 Sekunden Film-Ausschnitt dürfte also nur verwendet werden, wenn er mit mindestens 15 Sekunden neuem Material kombiniert wird.
Ein Filmclip, der länger als 15 Sekunden ist, dürfte von dem Filmstudio, das daran die Rechte besitzt, automatisch gesperrt werden – es sei denn die Plattformen, auf denen die Dateien hochgeladen werden, zahlen für die Nutzung Lizenzgebühren an das Studio.
Ja nun?
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/grosse-koalition-muss-sich-fuer-uploadfilter-rechtfertigen,SO2eIf3
Große Koalition muss sich für Uploadfilter rechtfertigen
Immer wieder hatten Union und SPD versprochen: Die umstrittenen Uploadfilter werde es nicht geben. Jetzt ist das neue Urheberrechtsgesetz da – und Uploadfilter gehören dazu. Diese könnten das Internet, wie wir es kennen, dauerhaft verändern.