#CDU/CSU wollen es wissen

/CSU wollen es wissen

Der EuGH habe nunmehr in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich festgestellt, so der Entwurf weiter, dass nicht jede allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen zwangsläufig einen schweren Eingriff in Grundrechte darstellt. Eine gesetzliche Pflicht zur allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von IP-Adressen sehe der EuGH nunmehr als verhältnismäßig an, wenn durch die Modalitäten der Speicherung ausgeschlossen ist, dass aus den IP-Adressen „genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen“ gezogen werden können.


Heute im Bundestag (hib_Nachrichten@social.bund.de)2024-10-24 09:10:06:

Union für Mindestspeicherung von IP-Adressen Die Unionsfraktion schlägt ein Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung vor, das unter anderem die Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen vorsieht. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1025876

[‚loma]

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