Alle Maßnahmen der Datenverarbeitung müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig seien. B…

Ulrich Kelber (ulrichkelber@bonn.social) 2020-03-22 10:03:19:

Alle Maßnahmen der Datenverarbeitung müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig seien. Bisher fehlt jeder Nachweis, dass die individuellen Standortdaten der Mobilfunkanbieter einen Beitrag leisten könnten, Kontaktpersonen zu ermitteln, dafür sind diese viel zu ungenau.

[‚loma]

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