Es gibt einen merkwürdigen Freiheitsgedanken in den Köpfen weniger

Es gibt einen merkwürdigen Freiheitsgedanken in den Köpfen weniger

Bayerisches Oberstes Landesgericht (AZ: 201 ObOWi 971/23)

Vincent Vinzke* ist in einer größeren Stadt auf einer Bundesstraße unterwegs. Dabei handelt es sich um zwei voneinander baulich getrennte zweispurige Fahrbahnen in jede Richtung – es fühlt sich also an wie eine Autobahn. Nun wird Herr Vinzke nach einem Unfall auf dieser Straße vorgeworfen, keine Rettungsgasse gebildet zu haben. Dafür soll er nun eine Geldbuße von 240 Euro zahlen. Der Autofahrer geht jedoch dagegen vor: Innerorts gebe es gar keine Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden. Hat er Recht?

Ja, sagte man am Bayerischen Obersten Landesgericht: „Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt dem Gesetz nach nicht für den innerstädtischen Verkehr auf einer Bundesstraße. Daran ändert sich auch nichts, wenn diese Straße autobahnähnlich ausgebaut ist. Anders verhält es sich auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung. Die Eigenschaft einer Straße als Autobahn wird im Übrigen nicht bestimmt durch den Ausbau, sondern durch das betreffende Verkehrsschild.“

Herr Vinzke muss die Geldbuße nicht zahlen.

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/urteil-rettungsgasse-innerorts-autobahnaehnliche-strasse-100.html#sprung0

[‚loma]

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